NEWSLETTERSYSTEME

Ein kurzer Guide 

Gerade, wenn man sich das erste Mal mit dem Verwenden eines Newslettersystems auseinandersetzt stellen sich einem, nicht nur rechtliche Herausforderungen. Damit Sie nicht den Überblick verlieren hier eine kurze Zusammenfassung über die Rahmenbedingungen. Ein Newsletter ist rechtlich einzuordnen als eine Direktwerbemaßnahme die zwischen Geschäftskontakten oder zum Verbraucher einen Informationsfluss herstellt. Da diese Werbung zum einen natürlich den Wettbewerb beeinflussen kann und zum anderen dabei auf Daten zugreift, sind zwei Gesetze bei der Betrachtung der Rahmenbedingungen nicht wegzudenken die UWG und die DSGVO bzw. das TMG. 

Aber keine Panik, ist wirklich halb so wild. Deswegen hier die 7 goldenen Regeln zu einem rechtskonformen Newsletter: 

Regel Nr. 1: Als Versender eines Newsletters trifft sie die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Email-Werbung niemanden ungewollt erreicht. Das würde nämlich als „unzumutbare Belästigung“ gelten nach § 7 Abs. 3 UWG. Um das zu vermeiden muss sich ein Interessent vor dem Erhalt des Newsletters bei Ihnen anmelden. Diese Einwilligung des Interessenten muss ausdrücklich vor Bestellung des Newsletters bei Ihnen erfolgen und ist auch von Ihnen zu dokumentieren. Es empfiehlt sich dafür ein sogenannten Double-Opt-In Verfahren zu verwenden, bei dem sich der Interessent nochmal mit einem Bestätigungslink verifizieren kann.  

Regel Nr. 2: Der Adressat muss zudem jederzeit die Möglichkeit haben seine Einwilligung zum Erhalt des Newsletters zu widerrufen. Dies sollten Sie ihrem Adressaten auf möglichst vielfältige Art und Weise ermöglichen. Pflicht ist, dem Adressaten einen „hier abbestellen“ Link direkt am Ende des Newsletters selbst anzubieten. Aber auch eine Möglichkeit in der Anmeldebestätigung oder per Direktanfrage schafft erweitertes Vertrauen in Sie als Werbetreibenden. Generell gilt, dass sie es dem Empfänger des Newsletters so einfach wie möglich machen müssen, dieser wieder loszuwerden.

Regel Nr. 3 und 4: Hier gilt, was für alle Werbemaßnahmen gilt! Nutzungsrechte sind uneingeschränkt zu beachten. Überprüfen Sie regelmäßig das verwendete Bild und Textmaterial auf Drittrechte. Wenn Sie Werbung für Produkte und Dienstleistungen durch einen Newsletter kommunizieren ist darauf zu achten, das für den Empfänger völlig klar ist, ob sich noch zusätzliche Kosten ergeben können. Das fordert das sogenannte Transparenzgebot. Für den Empfänger muss zu jederzeit ersichtlich sein, wie sich der Preis zusammensetzt und wie hoch der Endbetrag wird.

Regel Nr. 5: Auch in einem Newsletter ist diese Angabe Pflicht. Hier können Sie sich an den Vorgaben Orientieren, die schon für Ihre Webseite gilt nämlich die aus dem § 5 Abs. 1 TMG. Wo wir schon bei gesetzlichen Vorgaben sind Regel Nr. 6: Datenschutz und Datenschutzerklärung. Grundsätzlich gilt auch bei Werbe-Emails dass Sie als Verwender so wenig Daten wie möglich erheben, verarbeiten und nutzen sollen aus dem Gebot Datensparsamkeit. Die Verwendung eines Newsletters hat zudem auch Einfluss auf den Inhalt Ihrer generellen Datenschutzerklärung. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen ein Newslettersystem einzuführen bedenken Sie auch dahingehend Anpassungen. 

Haben Sie Fragen zu den Umsetzungen der einzelnen Teilbereiche? Oder interessieren Sie sich für ein eigenes Newslettersystem? Dann sind wir gerne für Sie da. 

Ihr Team der eliq media GmbH